Hausordnung

§ 1. GEGENSTAND DER HAUSORDNUNG
  1. Die Hausordnung gilt auf dem GelÀnde von Island of Heron und betrifft alle anwesenden Personen.

  2. Der Vermieter der Zimmer wird im weiteren Verlauf der Hausordnung als ‚Einrichtung‘ bezeichnet, wĂ€hrend der Mieter des Zimmers als ‚Gast‘ bezeichnet wird.

  3. Die Hausordnung legt die Regeln fĂŒr die Erbringung von Dienstleistungen, die Verantwortlichkeiten und den Aufenthalt auf dem GelĂ€nde fest und ist integraler Bestandteil des Vertrags, der durch die Reservierung, die Zahlung der Anzahlung oder des gesamten Aufenthaltspreises oder durch die Unterzeichnung des Registrierungsformulars zustande kommt. Durch diese Handlungen bestĂ€tigt der Gast, dass er die Bedingungen der Hausordnung gelesen hat, ihnen vollstĂ€ndig zustimmt und sich verpflichtet, sie einzuhalten.

§ 2. HOTELTAG
  1. Die WohnrĂ€ume in der Einrichtung, im weiteren Verlauf ‚Ferienhaus‘ genannt, werden tĂ€glich vermietet.
  2. Die Hotelnacht beginnt um 15:00 Uhr und endet um 11:00 Uhr am nÀchsten Tag.
  3. Wenn der Gast bei der Zimmerbuchung keine Aufenthaltsdauer angegeben hat, wird angenommen, dass das Zimmer fĂŒr eine Nacht vermietet wurde.
  4. Der Gast sollte das Anliegen einer VerlĂ€ngerung der Hotelnacht spĂ€testens um 10:00 Uhr morgens am Tag des Abreisedatums dem Personal unserer Einrichtung mitteilen. Die Einrichtung kann das Verlangen nach VerlĂ€ngerung des Aufenthalts ablehnen, wenn alle Übernachtungsmöglichkeiten (Zimmer) ausgelastet sind oder wenn der Gast gegen die geltende Hausordnung verstĂ¶ĂŸt.
  5. Die Einrichtung behĂ€lt sich das Recht vor, die VerlĂ€ngerung des Aufenthalts des Gastes im Hotel abzulehnen, wenn die vollstĂ€ndige Zahlung fĂŒr den bisherigen Aufenthalt nicht rechtzeitig erfolgt ist.
§ 3. RESERVIERUNG UND CHECK-IN
  1. Die Reservierung kann ĂŒber das Internet, per E-Mail oder auf der Buchungsplattform booking.com vorgenommen werden.
  2. Nach Abschluss der Reservierung erhĂ€lt der Gast per E-Mail einen Vorreservierungsvertrag, der die Reservierungsbedingungen und die Informationen zur Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 50 % des Aufenthaltspreises enthĂ€lt. Bei Reservierungen fĂŒr einen Tag betrĂ€gt die Anzahlung 100 % des Aufenthaltspreises.

    Wenn die Anzahlung nicht fristgerecht auf das Bankkonto des Hotels eingegangen ist, wie im Vorreservierungsvertrag festgelegt, oder erst spÀter eingeht, behÀlt sich die Einrichtung das Recht vor, das Zimmer an eine andere Person zu verkaufen und die Reservierung zu stornieren.

    Nachdem die Anzahlung auf dem Bankkonto der Einrichtung eingegangen ist, erhÀlt der Gast per E-Mail einen garantierten Reservierungsvertrag.

    Im Falle einer Stornierung durch den Gast der garantierten Reservierung:

    • Mehr als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts – Das Hotel erstattet einen Betrag, der dem geleisteten Anzahlungsbetrag entspricht.

    ‱ 29-14 Tage vor Beginn des Aufenthalts – Die geleistete Anzahlung wird nicht zurĂŒckerstattet

§ 4. HAFTUNG DER EINRICHTUNG
  1. Die Einrichtung haftet gemĂ€ĂŸ den Bestimmungen der Artikel 846-849 des Zivilgesetzbuches fĂŒr den Verlust oder die BeschĂ€digung von GegenstĂ€nden, die von den GĂ€sten wĂ€hrend ihres Aufenthalts mitgebracht werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Der Hotelgast sollte die Rezeption unverzĂŒglich ĂŒber festgestellte SchĂ€den informieren. Die Einrichtung haftet nicht fĂŒr den Diebstahl von Geld, den Verlust, die BeschĂ€digung oder Zerstörung von Wertpapieren, SchmuckstĂŒcken oder GegenstĂ€nden von wissenschaftlichem oder kĂŒnstlerischem Wert, sofern diese nicht in Verwahrung genommen und im Hotelsafe aufbewahrt wurden.
  3. Im Falle des Verlusts der oben genannten GegenstĂ€nde wird die EntschĂ€digung gemĂ€ĂŸ den Bestimmungen des Justizministers vom 14.11.1964, Nr. 1, Pos. 2, mit spĂ€teren Änderungen festgelegt. Die Einrichtung behĂ€lt sich das Recht vor, die Aufbewahrung von GegenstĂ€nden mit hohem Wert, erheblichen GeldbetrĂ€gen, Sicherheitsrisiken oder sperrigen GegenstĂ€nden abzulehnen, die nicht im Safe aufbewahrt werden können.
  4. Die Einrichtung haftet nicht fĂŒr GegenstĂ€nde, die auf dem Balkon, im Fahrzeug oder fĂŒr lebende Tiere gelassen werden, unabhĂ€ngig davon, ob das Fahrzeug auf dem Hotelparkplatz oder außerhalb des EinrichtungsgelĂ€ndes geparkt ist.
§ 5. GÄSTEHAFTUNG
  1. Kinder unter 12 Jahren sollten sich auf dem GelĂ€nde der Einrichtung stĂ€ndig in Begleitung ihrer rechtlichen Betreuer befinden. Die rechtlichen Betreuer haften fĂŒr alle SchĂ€den, die von den Kindern verursacht werden.
  2. Der Hotelgast haftet vollstĂ€ndig fĂŒr alle Arten von SchĂ€den oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Einrichtungen der Einrichtung, die durch sein Verschulden oder das Verschulden der von ihm eingeladenen GĂ€ste verursacht werden.
  3. Die Einrichtung behÀlt sich das Recht vor, die Kreditkarte des Gastes mit den nach seinem Auschecken festgestellten SchÀden zu belasten. Wenn keine Kartendaten vorliegen, hat die Einrichtung das Recht, den Gast um finanzielle EntschÀdigung zu bitten.
  4. Bei Auftreten von MÀngeln oder SchÀden im Zimmer ist der Gast verpflichtet, dies umgehend dem Rezeptionsmitarbeiter oder dem Stockwerksdienst mitzuteilen.
  5. Im Falle einer Verletzung der Bestimmungen des Reglements kann die Einrichtung die weitere Erbringung von Dienstleistungen fĂŒr den Gast verweigern, der diese verletzt. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen der Einrichtung unverzĂŒglich Folge zu leisten, die Kosten fĂŒr den Aufenthalt und eventuelle SchĂ€den zu begleichen und die Einrichtung zu verlassen.
  6. Der Einrichtung steht das gesetzliche Pfandrecht an den vom Gast in das Hotel gebrachten GegenstĂ€nden zu, falls die Zahlung fĂŒr erbrachte Dienstleistungen verzögert oder nicht beglichen wird.
§ 6. RÜCKGABE VON HINTERLASSENEN GEGENSTÄNDEN
  1. GegenstĂ€nde, die versehentlich im Zimmer vom abreisenden Gast zurĂŒckgelassen wurden, werden auf Kosten des Gastes an die angegebene Adresse zurĂŒckgesandt.
  2. Falls keine Anweisungen des Gastes zur RĂŒcksendung der zurĂŒckgelassenen GegenstĂ€nde vorliegen, wird die Einrichtung die GegenstĂ€nde auf Kosten des EigentĂŒmers fĂŒr einen Zeitraum von drei Monaten aufbewahren, und nach Ablauf dieses Zeitraums gehen sie in den Besitz der Einrichtung ĂŒber. Lebensmittel werden fĂŒr 24 Stunden aufbewahrt.
§ 7. NACHTRUHE
  1. Im Hotel gilt Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr am nÀchsten Tag.
  2. Das Verhalten der GĂ€ste und Personen, die die Dienstleistungen der Einrichtung nutzen, sollte den ruhigen Aufenthalt anderer GĂ€ste nicht stören. Die Einrichtung kann die weitere Erbringung von Dienstleistungen an Personen verweigern, die gegen diese Regel verstoßen.

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